Stellungnahmen zu den BMBF-Eckpunkten zum Forschungsdatengesetz
Stellungnahmen zu den BMBF-Eckpunkten zum Forschungsdatengesetz
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Schulbereich bedeutet eine große Herausforderung für die Bildungspolitik in Deutschland. Die öffentliche Diskussion, wie der Gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schulen gelingen kann, konzentriert sich meist auf die Entwicklung entsprechender pädagogischer Konzepte, die notwendige Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und die Ausstattung inklusiver Schulen mit zusätzlichen Lehrern und Sonderpädagogen.
Dabei wird die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich auch weitreichende Konsequenzen für die Ausstattung der Schulen und damit für die kommunalen Schulträger haben. Hier geht es keineswegs nur um die Schaffung barrierefreier Schulgebäude und Schulgelände. Erforderlich sind auch spezielle Lehr- und Lernmittel und es entsteht zusätzlicher Raumbedarf durch zusätzliche Klassenräume und die notwendigen Differenzierungs-, Therapie- und Fachräume. Daneben, und das wird nur wenig diskutiert, erfordert erfolgreiche Inklusion zusätzliche Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter sowie Integrationshelfer, die Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulalltag begleiten. All diese zusätzlichen Aufgaben, von denen das Gelingen der Inklusion maßgeblich abhängt, fallen in die Zuständigkeit der kommunalen Schulträger und verursachen dort zusätzliche Kosten.
Für Nordrhein-Westfalen sind in dieser Studie im Juli 2013 die erwarteten kommunalen Mehrausgaben beispielhaft für die Stadt Essen und den Kreis Borken erstmals quantifiziert worden.
abgeschlossen
2013 bis 2014
Grundschule, weiterführende Schule, Förderschule, Bildungsfinanzierung, Inklusion
Anna Makles
Kerstin Schneider
Alexandra Schwarz
Mareike Tarazona, Horst Weishaupt (beide DIPF, Frankfurt a.M.)
Informationen zum Download:
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